Freitag, 4. August 2017

[Zeitreiseführer #Vorarlberg ] Biotope in der Gemeinde Bezau

Der Besucher ist angehalten, zur Respektierung geschützter Arten, die nicht gepflückt oder ausgegraben werden dürfen, beizutragen. 

In den allermeisten Fällen ist eine Verpflanzung in den eigenen Garten ohnedies nicht erfolgreich, da gerade die gefährdeten Arten spezielle Standortsansprüche besitzen, die im Garten nicht gegeben sind.

Die öffentliche Verwaltung hat bereits das Pflanzenschutzgebiet „Hochifen und Gottesackerwände“ und das Naturdenkmal „Höllenpark“ als schutzwürdig augewiesen. Ebenso dürfen die Renaturierung des Grebauer Mooses im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens mit der Schaffung einer 5,1 ha großen Kernzone mit ausschließlich extensiver Nutzung und mit Abtrennung der Drainagerohre im Randbereich der Kernzone und Anhebung des Grundwasserstandes erwähnt werden.

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