Dienstag, 29. Dezember 2015

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Alkoholische Getränke oder alkoholhaltige Getränke, auch Alkoholika sind Getränke, die Trinkalkohol (Ethanol) enthalten, der in Lebensmitteln meist nur als Alkohol bezeichnet wird.  
Im chemischen Sinn bilden Alkohole indes eine ganze Stoffklasse.  Ethanol (häufige Trivialnamen: Äthanol, Ethylalkohol, Alkohol) ist ein aliphatischer, einwertiger Alkohol mit der Summenformel C2H6O. Die reine Substanz ist eine bei Raumtemperatur farblose, leicht entzündliche Flüssigkeit mit einem brennenden Geschmack und einem charakteristischen, würzigen  Geruch. Die als Lebergift eingestufte Droge wird bei der Herstellung von Genussmitteln und alkoholischen Getränken wie Wein, Bier und Spirituosen aus kohlehydrathaltigem Material durch eine von Hefen ausgelöste Gärung in relativ großen Mengen produziert. 
Alkoholische Getränke werden also aus kohlenhydrathaltigen Flüssigkeiten durch alkoholische Gärung erzeugt. Nach geltendem Lebensmittelrecht kommen als Rohstoffe für den Alkohol nur landwirtschaftliche Produkte in Frage. Alkoholische Getränke dürfen also weder Alkohol synthetischen Ursprungs noch anderen Alkohol nicht landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten.
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Alkohol auf  ⇒ Wikipedia


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