Dienstag, 7. August 2018

[ #SCHULtopia ] Leitfaden: AUFSICHTSPFLICHT


Die Aufsichtspflicht trifft in erster Linie die Eltern. Sie ist eine Aufgabe der Pflege im Rahmen der Obsorge.

Die Aufsichtspflicht kann durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarungen für einen kürzeren oder längeren Zeitraum von Dritten übernommen werden.
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!
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