Samstag, 18. Februar 2017

[ #WICHTIG -Termin! ] Gesetzliche Anmeldefrist an den österreichischen Universitäten: Aktuell 1. März 2017


WICHTIG: Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Regelungen für Ihr geplantes Studium!

Für die Mehrzahl der Studien an den (öffentlichen) österreichischen Universitäten bestehen neben der Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) keine besonderen Voraussetzungen bzw. Aufnahmeverfahren, d.h. die Studienrichtung und der Studienort können grundsätzlich frei gewählt werden.

Kunst und Sport setzen jedoch eine besondere Eignung voraus, die vor der Zulassung durch eine Prüfung nachzuweisen ist. Seit dem Wintersemester 2014/15 gilt diese Regelung auch für Lehramtsstudien.

In Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie und Kommunikationswissenschaft / Publizistik ist ein geregelter Zugang erforderlich, um gute Studienbedingungen sicherzustellen.

Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie (zu diesem Studienfeld zählen auch die Ernährungswissenschaften), Informatik, Pharmazie und Wirtschaft: Im Zuge der Einführung eines neuen Modells der Universitätsfinanzierung (Studienplatzfinanzierung) wird in diesen, besonders stark nachgefragten Studien seit dem Wintersemester 2013/14 ein Aufnahmeverfahren angewandt.

Aber nochmals: 
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Regelungen für Ihr geplantes Studium!

 [ #UNIversität ]