Dienstag, 2. Mai 2023

[Zeitreiseführer #Vorarlberg ] Die austrofaschistische "Verfassung" vom 1. Mai 1934 und andere "Vorarlberg-Tage" ...

Bericht aus: Arbeiterzeitung 1.9.1926 (Zum Lesen anklicken!)

Die Verfassung Österreichs von 1934 - "ausgearbeitet" von dem Vorarlberger Otto Ender - trat formal zwar in Kraft, doch hat sie faktisch nie volle Geltung erlangt, da durch das Übergangsgesetz so viele zeitlich unbegrenzte Sonderregelungen getroffen wurden, dass es bei der austrofaschistischen Staatspraxis seit der Ausschaltung des Nationalrates am 4. März 1933 blieb, dass die Gesetzgebung von der Bundesregierung aufgrund des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 und des damit auch verfassungswidrigen "Bundesverfassungsgesetzes" vom 1. Mai 1934 erfolgte.

Elf Jahre später: Der Spuk ist vorbei. Freilich: Die Verfassung ist mit der "Wiedervereinigung" Österreichs mit Deutschland faktisch außer Kraft getreten; sie ist deklaratorisch durch das Verfassungsüberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945 - punktgenau 11 Jahre später - als nicht mehr geltend festgestellt worden, nachdem die österreichischen Parteien sich 1945 geeinigt hatten, die Verfassung von 1920 in der Fassung vom 4. März 1933 wieder in Wirkung zu setzen und so sowohl den von den Christlichsozialen betriebenen Umsturz von 1933/34 als auch die Okkupation Österreichs durch Nazi-Deutschland verfassungsrechtlich auszulöschen.
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