Freitag, 19. Juni 2015

[ #text4tube ] Außerordentliche Rundfunkmaßnahmen.

"Feindsender" zu hören war im Naziregime strengstens verboten.
Mit der "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 1. September 1939 wurde das absichtliche Abhören ausländischer Sender verboten.

Juden war bereits im September 1939 schon allein der Besitz eines Radioapparates verboten worden. Wer es dennoch wagte, konnte 1941 bis 1945 monatlich in der BBC dem Nobelpreisträger Thomas Mann lauschen. An Deutlichkeit lässt er es nicht fehlen: Früh schon berichtete er von Kriegsverbrechen.
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[ #Naturfreunde Vorarlberg]


 10.5.13
 19.6.15