Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes.
Die Höhe der Familienbeihilfe (FBH) hängt vom Alter des Kindes ab und der Anzahl der Geschwister ab. Für erheblich behinderte Kinder gibt es eine erhöhte FBH.
Achtung!!! Bitte beachten Sie aber, dass die Bestimmungen sowohl über die Höhe als auch über die Voraussetzungen immer wieder aktualisiert werden. Informieren Sie sich über die untenstehenden Links über die aktuelle Rechtssituation!
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link und zusätzliche Infos!
[ #VORkoster ]⇒
- [ #vorkoster ] Familienbeihilfe für Studierende
- [Google Search] ⇒ Familienbeihilfe für Studierende
- Nütze auch diesen oben stehenden Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link oder im Falle einer Verwaisung einen neueren und aktuelleren. Fast immer aber hilft er auch für zusätzliche Infos!
- Keinen Beitrag auf ⇒ Helpdesk Vorarlberg im Facebook oder Google+ versäumen.
- TIPP: Das ⇒ #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs und findet man auch auf Facebook.
- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 3.5.19 [Letzte Aktualisierung, online seit 7.9.11]
Seite/Page/URL
|
Online seit
|
Zuletzt aktualisiert
|
Link
|
7.9.11
|
3.5.19
|
✔
|
|