Sonntag, 13. Oktober 2013

[Faires Europa.] Käsekrainer und Vorarlberger Bergkäse: Fakten zur "geschützten geografischen Angabe"

Groß war die Aufregung, als Slowenien angekündigt hatte, sich die Herkunftsbezeichnung Krainer Wurst schützen zu lassen. 

Die eingetragenen Bezeichnungen „geschützte geografische Angabe" (g.g.A.), „geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) und „garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.) garantieren den Konsumenten Herkunft, Qualität und ein besonderes Herstellungsverfahren von Produkten, die aufgrund ihrer Verbundenheit mit einer definierbaren Region oder einem Ort bestimmte belegbare Eigenschaften und Qualitäten aufweisen oder in diesem Sinne einen besonderen Ruf genießen.

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