Die eingetragenen Bezeichnungen „geschützte geografische Angabe" (g.g.A.), „geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) und „garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.) garantieren den Konsumenten Herkunft, Qualität und ein besonderes Herstellungsverfahren von Produkten, die aufgrund ihrer Verbundenheit mit einer definierbaren Region oder einem Ort bestimmte belegbare Eigenschaften und Qualitäten aufweisen oder in diesem Sinne einen besonderen Ruf genießen.
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- 29.5.12 [Letzte Aktualisierung 13.10.13]
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