Bürokratiekosten im Sinne des BKI sind Belastungen, die in Unternehmen entstehen, wenn diese aufgrund rechtlicher Regelungen Daten oder sonstige Informationen beschaffen, übermitteln oder verfügbar halten müssen. Beispiele sind staatlich veranlasste Anträge, Meldungen oder Dokumentations- und Berichtspflichten. Diese Pflichten werden nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates Informationspflichten genannt. Die Bürokratiekosten und ihre Entwicklung werden in einer Datenbank des Statistischen Bundesamts gespeichert.
Vorarlberger Bloghaus LINK ➨
[facts and figures: europe⇔ austria] Neues Bürgertool oder Propaganda: Bürokratiekostenindex
30. 11.12 [Letzte Aktualisierung 30.11.12] Das Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.